Sie ist nach der DIN 18015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Art und Umfang der Mindestausstattung" gefordert. Weniger bekannt ist, dass nach der DIN EN 12464-1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten" für Verkehrsflächen und Flure nach Abschnitt 5.3 100 Lux gefordert werden. Dies bedeutet, dass etwa 60 W-Glühlampen, 25 W-Energiesparlampen oder 25 W-Leuchtstofflampen einzusetzen sind. Es ist nicht einsehbar, warum in Treppenhäusern von Wohngebäuden geringere Anforderungen zu stellen sind als in der DIN EN 12464-1.
Es werden 4 Leitungen im Gebäude verlegt. Der Zeitablauf wird durch Tasten der Phase L gestartet. Während der Laufzeit kann jederzeit nachgeschaltet werden.
Es werden 3 Leitungen im Gebäude verlegt. Der Zeitablauf wird durch Tasten der Phase L gestartet. Während der Laufzeit kann nicht nachgeschaltet werden, weil während der Laufzeit am Tastereingang und –ausgang gleiches Potential anliegt. Die Glimmlampen sind während der Laufzeit aus.
Es werden 3 Leitungen im Gebäude verlegt. Der Zeitablauf wird durch Tasten des N-Leiters gestartet. Während der Laufzeit kann jederzeit nachgeschaltet werden. Diese Schaltung entspricht jedoch nicht mehr der DIN VDE 0100. Sie wird nur noch in Altanlagen eingesetzt.
DIN 18015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden: Art und Umfang der Mindestausstattung" schreibt für Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern zur Vermeidung plötzlicher Dunkelheit vor, die Abschaltautomatik einer Beleuchtung mit einer Vorwarnfunktion auszustatten. Diesen Beitrag zur Sicherheit bieten 4 Geräteausführungen. Der Treppenlicht-Zeitschalter 7LF6 113, der Beleuchtungs-Zeitschalter 7LF6 114 und der Energiespar-Zeitschalter 7LF6 115 warnen durch Blinken, der Treppenlicht-Zeitschalter EVG 5TT1 303 warnt durch reduzierte Helligkeit vor dem bevorstehenden Abschalten und ermöglicht damit ein rechtzeitiges Nachschalten der Beleuchtung.
Alle Zeitschalter haben einen Handschalter für die Funktion “Automatik/EIN“. Dies ermöglicht dem Betreiber, Dauerlicht bei Umzügen oder in Notfällen zu schalten.
Klemmende Taster sollten eigentlich nicht sein. Alle Zeitschalter sind daher gegen diesen Tasterfehlbetrieb gesichert. Mehr noch, diese Eigenschaft kann genutzt werden, um z. B. beim Hausmeister mit einem Dauerschalter Dauerlicht bei Umzügen oder in Notfällen zu schalten.
Die elektronischen Fernschalter arbeiten sehr genau. Die Laufzeit ist durch die Rasträndeleinstellung auf +30 Sekunden genau einzustellen. Eine werkseitige Justierung sichert, dass die Grenzwerte 1 und 10 bzw. 60 Minuten sicher eingestellt werden können.
Treppenlicht-Zeitschalter schalten überwiegend Glühlampen, deren Anwendung auch gelegentlich zu Kurzschlüssen führen kann. Alle Geräte zeichnen sich durch hohe Kurzschlussstromfestigkeit aus, ohne dass die Kontakte verschweißen.
Leuchtstofflampen sollten von einem Treppenlicht-Zeitschalter wegen der begrenzten Lebensdauer nur dann geschaltet werden, wenn die Schalthäufigkeit nach Art der Nutzung nicht zu häufig ist. Schonender und energiesparender ist der Betrieb mit einem elektronischem Vorschaltgerät (EVG). Der Treppenlicht-Zeitschalter EVG 5TT1 303 schaltet die Vorschaltgeräte und warnt vor der Abschaltung durch Dimmen.
Das Schalten von Energiesparlampen ist stark abhängig vom verwendeten Lampentyp. Standard-Energiesparlampen sind im Allgemeinen nicht für Ausschaltvorwarnen durch Blinken bzw. Dimmen geeignet.
Für den Einsatz von Standard- Energiesparlampen (z. B. OSRAM DULUX EL) sind die Treppenlicht-Zeitschalter 7LF6 110 bzw. 7LF6 111 bzw. Energiespar-Zeitschalter 7LF6 116 ohne Ausschaltvorwarnung geeignet.
Für Anwendungen mit Ausschaltvorwarnung (Treppenlichtzeitschalter 7LF6 113 bzw. 7LF6 114 oder Energiesparzeitschalter 7LF6 115) empfehlen wir den Einsatz speziellen Energiesparlampen wie OSRAM DULUX EL FACILITY oder OSRAM DULUX EL VARIO.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: